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Modernisierungsgutachten „Haus des Kurgastes“

Die Stadt Eutin hat ein Gutachten zum baulichen Zustand des „Haus des Kurgastes“ in Eutin, Bleekergang 4 – 6, in Auftrag gegeben. Hintergrund ist das initiierte Bürgerbegehren aufgrund dessen die Stadt verpflichtet ist, die Kosten zu ermitteln und mitzuteilen. Das „Instandsetzungs- und Modernisierungsgutachten“ eines renommierten Architekturbüros (Riemann Gesellschaft von Architekten mbH, Am Spargelhof 2, 23554 Lübeck) liegt jetzt vor und wurde der Bürgerinitiative inzwischen zugestellt.

Ziel der Untersuchung ist die Bewertung des aktuellen baulichen Zustandes des Objekts, die Auflistung notwendiger Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung einzelner Bauteile sowie die Auflistung von Maßnahmen zur Modernisierung der Anlage im Sinne der Anfrage der Bürgerinitiative „Erhaltung und Sanierung Haus des Gastes“ vom 11. Juli diesen Jahres.

Dabei wird der Bedarf der anstehenden Modernisierungsarbeiten einerseits unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der Gestalt und ursprünglichen Funktion des Gebäudes und der Sanierung der vorhandenen Bausubstanz, andererseits unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie einer barrierefreien und behindertengerechten Gestaltung der Innenräume und Außenanlagen ermittelt.

Laut Gutachten belaufen sich die Kosten für eine Instandsetzung und Modernisierung des Haupthauses und des Anbaus auf rund 2,84 Millionen Euro. Die durchschnittlichen Erhaltungskosten liegen bei 35.000 Euro pro Jahr.

Als Ergebnis der Untersuchung hat das Architekturbüro einen Maßnahmenkatalog für die Instandsetzung zusammengestellt. Ein Auszug:

1. Dach und Dachterrassen
Erkennbare Wasserschäden an der Deckenverkleidung im Bereich der Regenfallrohre, am Schornstein und auf der Terrasse.

2. Fassade und Fenster
Die Aluminium-Pfosten-Riegelfassade im OG, die Fenster und die Außentüren sind überwiegend noch aus dem Entstehungsjahr des Hauses (1968) und nicht nur aus Gründen der energetischen Sanierung komplett abgängig und müssen ausgetauscht werden.

3. Barrierefreie und behindertengerechte Erschließung des Gebäudes
Die Sachverständigen empfehlen hier u. a. den Einbau einer Aufzugsanlage, die auch die beiden unterschiedlichen Fußbodenniveaus im Obergeschoß erschließt. Die neue barrierefreie Erschließung des Haupthauses vom Parkplatz aus macht eine Tieferlegung des Fußbodens im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung notwendig.

4. Brandschutz
Das Haus genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Brandschutz. U. a. sind neue Türen im Erdgeschoss, Brandschutzvorhänge, entsprechende Verkleidungen an Stahlträgern und Stützen und eine flächendeckende Brandschutzmeldeanlage notwendig.

5. Innenraum
Wand-und Deckenbelege, Innentüren, die sanitären Einrichtungen, der Fliesen- und Teppichbodenbelag zeigen starke Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen und sollten laut Gutachten komplett erneuert werden.

6. Außenanlagen
Das Gutachten empfiehlt aufgrund des aktuellen Zustandes eine fast vollständige Sanierung und Neugestaltung der Außenanlagen.

7. Anbau
Aus wirtschaftlicher Sicht (Kosten Sanierung) empfiehlt das Gutachten den Abbruch des Erweiterungsbaus.

19.09.2016 
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