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Besetzung des Schiedsamtes der Stadt Eutin

Nach der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist für jede Gemeinde eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen. Sowohl die Amtszeit der bisherigen Schiedsfrau der Stadt Eutin wie auch die ihres Stellvertreters endet am 14. Dezember 2016. Es müssen daher von der Stadtvertretung eine Schiedsfrau / ein Schiedsmann und eine stellvertretende Schiedsfrau / ein stellvertretender Schiedsmann gewählt werden.

Interessierte Personen können sich für beide Ämter schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf bewerben bis zum Freitag, 21. Oktober 2016 bei der Stadt Eutin, Fachdienst Bürgerservice – Bürgerbüro, Herrn Jan Sonnenkalb (04521 – 793 222); Postadresse: Postfach 328, 23693 Eutin; Büroadresse: Markt 1, 23701 Eutin.

In das Schiedsamt sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt kann nicht bekleiden, wer 1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, 2. unter Betreuung steht. In das Amt soll nicht berufen werden, wer 1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, 2. nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt, 3. durch sonstige gerichtliche Anordnung (nicht Betreuung) in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für 5 Jahre gewählt. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann führt die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fort.

06.10.2016 
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