Öffentliche Bekanntgabe
zur Bewirkung einer Zustellung nach § 122 Abs. 3 der
Abgabenordnung i.V.m. § 10 Verwaltungs-
zustellungsgesetz
Herrn Daniel Fey zuletzt wohnhaft in: 23701 Eutin, Stolbergstr. 18,
derzeit nicht mehr unter o.a. Anschrift aufhältlich, wird hiermit
benachrichtigt, dass im Fachdienst Haushalt, Finanzen und Stadtkasse der
Stadt Eutin, Markt 1, Zimmer 213, ein für ihn bestimmtes Schriftstück in Empfang
genommen werden kann.
Stadt Eutin
-Der Bürgermeister-
gez. Klaus-Dieter Schulz