Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Stadt Eutin
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig.
Die schulpflichtigen Kinder, die bis zum 25. August 2017 beim Einwohnermeldeamt der Stadt Eutin gemeldet waren, haben bereits eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung erhalten.
Neu zugezogene Eltern schulpflichtiger Kinder sowie Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, sollten sich möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 15. November 2017 in der Gustav-Peters-Schule, Blaue Lehmkuhle 12, 23701 Eutin, Tel.: 04521-1644, melden. Das Sekretariat ist in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.