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Rechtsstreit beigelegt

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Eutin und einem Eutiner Unternehmer wegen beklagter Schäden durch Rammarbeiten an der Stadtbucht ist beigelegt.

Der Unternehmer hatte Klage gegen die Stadt Eutin eingereicht und geltend gemacht, Rissschäden an seinen Gebäuden seien durch die Rammarbeiten an der Stadtbucht verursacht worden. Die Anwälte der Prozessparteien haben auf Anregung des Landgerichts über eine vergleichsweise Beilegung verhandelt. Mit Abschluss der Verhandlungen wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, mit dem der Rechtsstreit beendet wurde.

Über den Inhalt des Vergleichs wurde der Hauptausschuss der Stadt Eutin gestern in nicht-öffentlicher Sitzung vertraulich informiert, da zwischen den Parteien des Rechtsstreits Stillschweigen vereinbart wurde.

Die Stadt Eutin ist froh, dass damit auch dieses Kapitel der Baumaßnahme „Neugestaltung Stadtbucht“ abgeschlossen ist.

06.12.2017 
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