Feststellung eines neuen Stadtvertreters
Der bei der Gemeindewahl am 26.05.2013 als Bewerber der Freien Wählergemeinschaft Eutin gewählte Thomas Koebke, Waldstraße 3, 23701 Eutin hat sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Herrn Heinz Lange, Mörken 12 b, 23701 Eutin, als nachrückenden Listenbewerber der Freien Wählergemeinschaft Eutin und Nachfolger für den ausscheidenden Stadtvertreter fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.
Eutin, 26.02.2018
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez.
Carsten Behnk