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Gemeinde Süsel
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Bekanntmachung

A m t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

 

der Verwaltungsgemeinschaft Eutin / Süsel

für die Stadt Eutin und Gemeinde Süsel

 

im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein.

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III

 

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne l, ll und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.

 

Die öffentliche Auslegung

beginnt am 1. Oktober 2018 und endet am 31. Januar 2019

 

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, im Flur vor dem Raum 10, während der folgenden Dienststunden

 

Mo. bis Fr. von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

zusätzlich Mo. bis Do. von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

 

sowie nach Vereinbarung (Tel.: 04521/793-330), öffentlich eingesehen werden.

 

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes III berührt werden, kann in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, Zimmer 10 oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse: LRP@melund.landsh.de gesandt werden.

 

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplans III im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.

 

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans III und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter https://bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Ergänzend ist der Text dieser Amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter folgender Adresse: www.vg-eutin-suesel.de für die Stadt Eutin und die Gemeinde Süsel einzusehen.   

 

Eutin, den 17.09.2018      

                                                                                                    Stadt Eutin

                                                                                               -Der Bürgermeister-

                                                                       L.S.                 gez. Carsten Behnk

                                                                                                  Bürgermeister

 


 

21.09.2018 
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