Grundstücksangelegenheiten
Zu den Grundstücksangelegenheiten des Fachdienstes Zentrale Immobilien zählen unter anderem der Erwerb und die Veräußerung von Grundvermögen durch Grundstückskauf, Grundstücksverkauf, Grundstückstausch, Einbuchungen, Ersteigerungen sowie Enteignungen.
Die Entscheidung über die Ausübung von Vorkaufsrechten, die Eintragung bzw. Löschung von dinglichen Rechten an städtischen und fremden Grundstücken und sonstigen Grundstücksangelegenheiten, wie beispielsweise Erbbaurechten, für die Stadt Eutin obliegt dem Fachdienst.