Kleingartenangelegenheiten
Gemeinnützigkeitsaufsicht von Kleingartenorganisationen:
Laut kleingartenrechtlicher Bestimmungen ist die Stadt Eutin Aufsichts- und Anerkennungsbehörde gegenüber den im Stadtgebiet ansässigen Kleingartenorganisationen und hat entsprechende Aufgabenzuständigkeit hinsichtlich Prüfungen zur Einhaltung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.
In der Stadt Eutin gibt es derzeit 5 Kleingartenvereine mit 8 Kleingartenanlagen.
Hiervon stehen 2 Kleingartenanlagen in Privateigentum, alle Übrigen sind im städtischen Eigentum mit bestehenden Generalpachtverträgen.
Sofern Sie Kontaktdaten für die Anmietung eines Kleingartens benötigen, geben wir Ihnen gern Auskunft.