Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen für die Gemeinde Süsel
Für die Amtsperiode 2014 bis 2018 ist eine Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen
für die Gemeinde Süsel beim Amtsgericht Eutin einzureichen. Für die Gemeinde
Süsel wurde die Bewerbungsfrist verlängert.
Schöffinnen und Schöffen üben im Rahmen ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und
Richter Staatsgewalt aus. Sie entscheiden also darüber, ob jemand freigesprochen oder zu verurteilen ist und zu welcher Strafe. Dass Schöffinnen und Schöffen keine Berufsrichterinnen und Berufsrichter sind, ist ausdrücklich
gewünscht, da ihre Lebens- und Berufserfahrung sowie ihr Menschenverstand in
das Verfahren, die Urteils-beratung und die Urteilsfindung einfließen sollen.
Voraussetzungen
für Bewerberinnen und Bewerber ist, dass sie das 25. Lebensjahr vollendet und
das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Stichtag ist der 01. Januar
2014.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Süsel, die das
Ehrenamt übernehmen möchten werden gebeten, kurzfristig ihre Bewerbung unter
Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und des Berufes bis zum 28. Juni 2013 schriftlich an die Stadt
Eutin, Fachdienst Bürgerservice (Tel. 793-207), Markt 1, 23701 Eutin, zu
richten oder im Bürgerbüro Eutin (Tel. 793-222) bzw. im Bürgerbüro Süsel (Tel.
793-227) abzugeben.
für die Gemeinde Süsel beim Amtsgericht Eutin einzureichen. Für die Gemeinde
Süsel wurde die Bewerbungsfrist verlängert.
Schöffinnen und Schöffen üben im Rahmen ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und
Richter Staatsgewalt aus. Sie entscheiden also darüber, ob jemand freigesprochen oder zu verurteilen ist und zu welcher Strafe. Dass Schöffinnen und Schöffen keine Berufsrichterinnen und Berufsrichter sind, ist ausdrücklich
gewünscht, da ihre Lebens- und Berufserfahrung sowie ihr Menschenverstand in
das Verfahren, die Urteils-beratung und die Urteilsfindung einfließen sollen.
Voraussetzungen
für Bewerberinnen und Bewerber ist, dass sie das 25. Lebensjahr vollendet und
das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Stichtag ist der 01. Januar
2014.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Süsel, die das
Ehrenamt übernehmen möchten werden gebeten, kurzfristig ihre Bewerbung unter
Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und des Berufes bis zum 28. Juni 2013 schriftlich an die Stadt
Eutin, Fachdienst Bürgerservice (Tel. 793-207), Markt 1, 23701 Eutin, zu
richten oder im Bürgerbüro Eutin (Tel. 793-222) bzw. im Bürgerbüro Süsel (Tel.
793-227) abzugeben.
06.06.2013