Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Eutin gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein
Nachstehend finden Sie den Aufstellungsbeschluss Lärmaktionsplan
16.08.2013