Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB des Entwurfs der 1. Änderung und Ergänzung der Abrundungssatzung der Stadt Eutin für den Ortsteil Sielbeck für das Gebiet westlich der Eutiner Straße zwischen der Eutiner Straße und dem ehemaligen virologischen Institut nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Nachstehend die Bekanntmachung zur Erneute öffentliche Auslegung der 1.Änderung und Ergänzung der Abrundungssatzung Sielbeck
21.08.2013