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Gemeinde Süsel
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Einschulung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Stadt Eutin

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2014 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig.

Die schulpflichtigen Kinder, die bis 13. September 2013 beim Einwohnermeldeamt der Stadt Eutin gemeldet waren, haben bereits eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung erhalten.

Neu zugezogene Eltern schulpflichtiger Kinder und Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, sollten sich möglichst umgehend, spätestens aber bis 08. November 2013 in der Hauptstelle der Gustav-Peters-Schule, Blaue Lehmkuhle 12, 23701 Eutin, Tel.: 04521-1644 bzw. in der Außenstelle am See, Lübsche Koppel 7, 23701 Eutin, Tel: 04521-3331, melden.

Die Sekretariate sind in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

24.10.2013 
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