Feststellung einer neuen Stadtvertreterin
Die bei der Gemeindewahl am 06.05.2018 als Bewerberin der Freien Wählergemeinschaft Eutin gewählte Frau Sigrid Jürß, Bleekergang 2 a, 23701 Eutin, hat ihr Mandat zum 31.12.2020 niedergelegt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung stelle ich
Frau Ingrid Tech, Zum Papenmoor 35, 23701 Eutin,
zum 09.03.2021 als nachrückende Listenbewerberin der Freien Wählergemeinschaft Eutin und Nachfolgerin für die ausscheidende Stadtvertreterin fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.
Eutin, den 09.03.2021 Stadt Eutin |