Berechnung des Wohngeldes
- Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt rechnen,
- Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung und
- Höhe des Gesamteinkommens.
Für die Einkommensermittlung ist vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff auszugehen. Dem Gesamtbruttoeinkommen sind alle steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu Grunde zu legen. Damit verbunden ist eine vollständige oder anteilige Anrechnung bestimmter steuerfreier Leistungen. Das maßgebliche Gesamtbruttoeinkommen ist das Jahreseinkommen aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, abzüglich bestimmter Abzugs- und Freibeträge (z.B. für Schwerbehinderungen, Alleinerziehende, Unterhaltsverpflichtungen, …). Als Jahreseinkommen ist das Bruttoeinkommen zu Grunde zu legen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwarten ist, es kann aber auch von dem Bruttoeinkommen ausgegangen werden, das innerhalb der letzten 12 Monate vor der Antragstellung erzielt worden ist.