Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Informationen für Bestatter

Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen wir die im Button »Unterlagen für die Beurkundung« genannten Dokumente. Die Krankenhäuser und Altenheime sind zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet, bitte ergänzen Sie die vorhandenen Daten. Sollten Sie einen Haussterbefall anzeigen, denken Sie bitte an den Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer.

nach oben zurück
16. Mai 2025

Stadtradeln 2025 startet

Wir sind wieder mit dabei. Vom 01. - 21. Juni 2025 sammeln wir gemeinsam km fürs Klima, für die Gesundheit zum ... Mehr erfahren