Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls
- Grundsätzlich erforderliche Dokumente
Ausweisdokument der vorsprechenden Person Bundespersonalausweis der verstorbenen Person bzw. Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und ggf. Kopie des Reisepasses des überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners, wenn der Familienstand verheiratet bzw. verpartnert ist und diese nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil) schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (betrifft ledigliche die Sterbefälle, die sich in Kranhäusern, Alten- oder Pflegeheimen zugetragen haben)
- Dokumente für ledige Verstorbenen (d. h. zeitlebens unverheiratet und nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet)
einfache Melderegisterauskunft, wenn letzter Wohnort nicht Eutin/Süsel ist, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
- Dokumente für verheiratete Verstorbene
Eheurkunde und ggf. Geburtsurkunde. bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde mit evtl. Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)
- Dokumente für verwitwete Verstorbenen
zusätzlich Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- Dokumente für geschiedene Verstorbene
zusätzlich Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk; sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist u. U. zusätzlich der Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung vorzulegen
- Dokumente für Verstorbenen in Lebenspartnerschaft
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde des Verstorbenen, Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- Dokumente für Verstorbene, deren Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde
sämtliche unter Ziffer 6) genannten Dokumente Sterbeurkunde des vorverstorbenen Lebenspartners oder Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk
- Zusätzliche Dokumente für verstorbenen Spätaussiedler
Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG (auch des überlebenden Ehegatten/Partners) Registrierschein; auch den des überlebenden Ehegatten/Partners Bescheinigung über alle Namenserklärungen (z. B. nach § 94 BVFG und/oder zum Ehenamen) bzw. Namensänderungsurkunde; jeweils auch vom überlebenden Ehegatten/Partner evtl. Einbürgerungsurkunde
Alle Urkunden die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt und nach ISO-Norm transliteriert werden. Ggf. wird noch die Anbringung einer Apostille oder Legalisation gefordert.
Diese Auflistung ist nicht abschließend, evtl. werden noch weitere Unterlagen erforderlich.