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Gemeinde Süsel
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Hinweis bei Abmeldung eines Hundes

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Abgabe, dem Versterben, dem Einschläfern oder des Abhandenkommens des Hundes bzw. nach Wegzug des Hundehalters erfolgen. Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person muss bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person angegeben werden. 

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12. Mai 2025

Hauptausschuss am 13. Mai 2025

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