Bürgermeisterwahl am 23. Oktober 2022
Am 23.10.2022 findet in der Stadt Eutin eine erneute Bürgermeisterwahl statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Unionsbürger. Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Stadt Eutin eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wählerverzeichnis
Förmliche Voraussetzung des Wahlrechts ist, wie bei anderen Wahlen auch, dass der Wahlberechtigte entweder in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis sind grundsätzlich alle wahlberechtigten Deutschen von Amts wegen einzutragen, die bis zur Zuzugsfrist (11. September 2022) für eine Wohnung, ggf. für die Hauptwohnung, bei der Meldebehörde angemeldet sind. Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten ist der 11.09.2022 – Sechs-Wochen-Frist.
Wahlbezirke und Wahllokale
Die Stadt Eutin ist in 14 Wahlbezirke eingeteilt. Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis zum 2. Oktober 2022 zugeht. In den nebenstehenden Dokumenten können Sie bereits jetzt sehen, welche Wahlbezirke eingerichtet wurden.
Briefwahl
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Fax, Email, sonstige dokumentierbare Form) oder mündlich (persönlich vor Ort im Briefwahlbüro) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Zu Ihrer Identifikation geben Sie bitte das Geburtsdatum an.
Zudem haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Hierzu folgen Sie bitte dem „Briefwahlantrag für die Bürgermeisterwahl“.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist ab dem 12. September 2022 möglich. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 21. Oktober 2022, 12.00 Uhr beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (23. Oktober 2022, 18.00 Uhr) das entsprechende Wahllokal erreicht.
Wir bitten darum, möglichst den Postversand für die Briefwahlunterlagen zu nutzen, damit persönliche Kontakte und ggfs. längere Wartezeiten im Briefwahlbüro vermieden werden können.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags - donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr
Ansprechpartnerin ist Frau Magiera, Tel.: 04521-793 216 oder briefwahl@eutin.de