Briefwahl für die Bürgermeisterwahl
Für die Wahl des/r neue/n Bürgermeisters/Bürgermeisterin in der Stadt Eutin am 23. Oktober 2022 können die Briefwahlunterlagen von Montag, 12. September 2022, an beantragt werden.
Wahlberechtigt für diese Wahl sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle Unionsbürger/innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen eine Wohnung in der Stadt Eutin innehaben, dort gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlbenachrichtigungen, die als Brief (keine Karte) versandt werden, gehen allen Wahlberechtigten bis zum 02. Oktober 2022 zu. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag für die Briefwahl.
Die Briefwahl kann persönlich im Briefwahlbüro oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden. Auch eine Beantragung über das Internet ist möglich. Folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Startseite unter www.eutin.de. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich!
Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht. Wer seine Stimme bereits jetzt abgeben möchte, kann dies direkt im Briefwahlbüro erledigen. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Freitag, 21.Oktober 2022, 12.00 Uhr, beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (23.Oktober 2022, bis 18.00 Uhr) das betreffende Wahllokal erreicht.
Wir bitten darum, möglichst den Postversand für die Briefwahlunterlagen zu nutzen, damit persönliche Kontakte und ggfs. längere Wartezeiten im Briefwahlbüro vermieden werden können.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 in Eutin und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags - donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr.
Ansprechpartnerin vor Ort ist Frau Magiera.
Telefonisch erreichen Sie das Briefwahlbüro unter 04521-793216 oder per E-Mail briefwahl@eutin.de