Nachrücker Stadtvertretung
Feststellung eines neuen Stadtvertreters
Der bei der Gemeindewahl am 06.05.2018 als Bewerber der Freien Demokratischen Partei gewählte Herr Jens-Uwe Dankert, Holstenstraße 53, 23701 Eutin hat sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung stelle ich Herrn Christian Schulz, Ebereschenweg 16, 23701 Eutin, als nachrückender Listenbewerber der Freien Demokratischen Partei und Nachfolger für den ausscheidenden Stadtvertreter fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.
Eutin, 28.05.2021
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Carsten Behnk