Feststellung einer neuen Stadtverteterin und eines neuen Stadtvertreters
Die bei der Gemeindewahl am 06.05.2018 als Bewerberin der CDU gewählte Heike Forst, 23701 Eutin sowie der ebenfalls als Bewerber der CDU gewählte Rolf-Rüdiger Forst haben ihr Mandat niedergelegt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z. Zt. geltenden Fassung stelle ich Frau Cornelia Möller, Neumühle 4, 23701 Eutin als nachrückende Listenbewerberin der CDU und Nachfolgerin für die ausgeschiedene Stadtvertreterin Frau Heike Forst fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z. Zt. geltenden Fassung stelle ich Herrn Winfried Bentke, Quitschenbarg 2, 23701 Eutin als nachrückenden Listenbewerber der CDU und Nachfolger für den ausgeschiedenen Stadtvertreter Herrn Rolf-Rüdiger Forst fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.
Eutin, 27.10.2022
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Sascha Clasen