Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Rattenbekämpfung in Eutin

Die Bekanntmachung, dass nach § 4 i.V.m. § 3 der Kreisordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein eine

Allgemeine R a t t e n b e k ä m p f u n g s a k t i o n

für die Stadt Eutin

einschließlich der Ortsteile Fissau, Neudorf, Sibbersdorf und Sielbeck

vom 14.06. – 27.06.2021

angeordnet wird, erfolgt auf der Internetseite der Stadt Eutin http://www.eutin.de und durch Veröffentlichung dieses Hinweises in der Zeitung.

Die Eigentümer aller Grundstücke im Stadtgebiet sind zur Bekämpfung der Ratten verpflichtet. Zur Bekämpfung wird auf die einschlägigen Vorschriften der Rattenverordnung verwiesen.

Begründung:

Im Stadtgebiet Eutin ist seit Wochen ein rasch zunehmender erheblicher Rattenbefall festgestellt worden. Maßnahmen auf Einzelgrundstücken sind bisher erfolglos geblieben. Um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit abzuwenden, ist der Rattenbefall weitgehend zu reduzieren. Eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion ist deshalb erforderlich.

Sollte festgestellt werden, dass ein Verpflichteter die Rattenbekämpfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wird hiermit die Ersatzvornahme durch Dritte angedroht.

Die Kosten der Ersatzvornahme werden vorläufig mit 200,-- € je Grundstück veranschlagt.

Hinweis:

Auf die Sicherheitsvorschriften der §§ 5-7 der o.a. Kreisverordnung (www.kreis-oh.de) weise ich besonders hin. Insbesondere ist zu beachten, dass nur zugelassene Mittel und Verfahren verwendet werden und Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.

Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutlich sichtbar hinzuweisen; Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben.

Eutin, 03.06.2021

Stadt Eutin

Der Bürgermeister

gez. Carsten Behnk

17.06.2021 
nach oben zurück