Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland

Hat eine deutsche Person im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Antragsberechtigten wohnen.

Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie schriftlich bei dem zuständigen Standesamt.

nach oben zurück
06. März 2026

Jahresempfang 2026

Die Stadt Eutin und das Aufklärungsbataillon 6 „Holstein“ laden erstmals zu einem Frühjahrsempfang am Donnerstag, 16. April 2026, von 18 bis 20 Uhr, ... Mehr erfahren

Hilfstool