Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland
Hat eine deutsche Person im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Antragsberechtigten wohnen.
Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie schriftlich bei dem zuständigen Standesamt.