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Gemeinde Süsel
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Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland

Ist eine deutsche Person im Ausland gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.

Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland gestorbene Person ihren Wohnsitz hat oder hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsberechtigte wohnt.
 
Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie schriftlich bei dem zuständigen Standesamt.

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