Winterdienst bei Eis und Schnee
Der Winterdienst dient insbesondere der Gefahrenabwehr und der Verkehrssicherheit. In erster Linie sind bei Glätte die Fußgänger zu schützen. Der Fahrzeugverkehr ist nur an verkehrswichtigen und verkehrsgefährlichen Stellen durch geeignete Maßnahmen (Streuen) zu sichern. Daraus ergibt sich insbesondere in Wohnstraßen regelmäßig nur eine nachrangige Verpflichtung zur Glättebeseitigung auf Fahrbahnen.
An sogenannten Freizeitwegen wie auch (z.B. im Schlossgarten oder sonstigen Grünanlagen) oder an Wanderwegen besteht eine Verpflichtung zum Winterdienst nicht.
Soweit die Winterdienstpflichten nicht den Anliegern übertragen sind, wird für das Stadtgebiet der Winterdienst durch den Baubetriebshof der Städtischen Betriebe Eutin sowie für einzelne Teilflächen durch beauftragte Unternehmen durchgeführt. Da es technisch nicht möglich ist, bei Schnee und Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, sind die Straßen in Dringlichkeitsstufen eingeordnet, nach welchen die Leistungen erbracht werden.
Das Wichtigste zur Räumpflicht der Anlieger:
Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens einem Meter, in den Fußgängerzonen in einer Breite von zwei Metern, freigehalten werden. Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (z. B. Sand, Splitt, Granulat o.ä.). Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen soll grundsätzlich unterbleiben; ihre Verwendung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist (z.B. Eisregen), und an besonders gefährlichen Stellen (z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Bushaltestellen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Abschnitten).
Die Winterdienstpflichten sind in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu erfüllen. Mit dem Räumen und Streuen ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beginnen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Die vollständigen Satzungstexte der Straßenreinigungssatzung und der Gebührensatzung zur Straßenreinigung finden Sie im Internet der Stadt Eutin im Bereich Rathaus / Politik – Ortsrecht. Sie können Ihnen auch bei Bedarf auf dem Postwege zugesandt werden.
Ansprechpartner bei der Stadt Eutin
Fachbereich Bauen – Fachdienst Bautechnik / Bauverwaltung
Lübecker Straße 17
23701 Eutin
Fachdienstleitung (technischer Bereich):
Karen Dyck - Telefon: 04521/793-168
k.dyck@eutin.de
Sachbearbeitung Straßenreinigung/Gebühren:
Julia Helm - Telefon: 04521/793-323
j.helm@eutin.de
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Albert-Mahlstedt-Straße 13
Sabrina Hilpert – Telefon: 04521/793-205