Neue Parkgebührenverordnung
Von Mittwoch, 01. Februar 2023, an tritt bei uns die neue Parkgebührenverordnung in Kraft. Die Parkautomaten in der Stadt werden zu diesem Termin entsprechend umgestellt. Der Bauhof passt die Beschilderung an.
Und das ist neu: Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. An den Wochenenden, sowie an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, werden keine Parkgebühren erhoben.
Höhe der Parkgebühr (Auszug aus der Verordnung):
(1) Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen wird folgende Gebühr erhoben:
a) Für eine Parkzeit bis 15 Minuten (Kurzzeitparkticket) 0,00 €
b) Für eine Parkzeit je ½ Stunde 0,60 €
c) Tagesticket 6,00 €
(2) Die Erstattung von Parkgebühren für nicht genutzte Parkzeit wird ausgeschlossen.
(3) Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung können außer am Parkscheinautomaten auch über Handysysteme entrichtet werden. Bei der Nutzung von Handysystemen wird die tatsächliche Parkzeit minutengenau berechnet.
(4) Die Parkgebühr wird in den nachstehend aufgeführten Fällen pauschaliert, im Wege des Erwerbs einer Jahres- bzw. Halbjahresparkkarte, erhoben:
Jahresparkkarte (01.01. – 31.12.) 250 €
Halbjahresparkkarte (01.07. – 31.12.) 125 €
Zum Erwerb der vorgenannten Parkkarten sind Anwohner mit Erstwohnsitz in den nachfolgenden Straßen berechtigt:
Albert-Mahlstedt-Straße Lübecker Straße
Am Mühlenberg Markt
Am Rosengarten Otto-Haesler-Straße
Am Schloßplatz Peterstraße
Am Stadtgraben Plöner Straße Hausnr.: 1-23; 14-36
Bahnhofstraße Hausnr.: 6-20; 1-13 Riemannstraße Hausnr.: 1-3; 2-4
Bischof-Kickbusch-Gang Schloßstraße
Freischützstraße Seepromenade
Heinrich-Westphal-Straße Segenhörn
Ihlpool Stolbergstraße
Jungfernstieg Twiete
Königstraße Voßplatz
Langer Königsberg Hausnr.: 1-3; 2a-2b Wasserstraße