Notwendige Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
Achtung! Das Standesamt ist nur für die Kirchenaustritte zuständig. Über den Kircheneintritt informiert Sie Ihre zuständige Kirchengemeinde.
Achtung! Das Standesamt ist nur für die Kirchenaustritte zuständig. Über den Kircheneintritt informiert Sie Ihre zuständige Kirchengemeinde.