Feststellung einer neuen Stadtvertreterin
Die bei der Gemeindewahl am 14.05.2023 als Bewerberin der Freien Wählergemeinschaft Eutin gewählte Claudia Ahrens, Stolbergstraße 13, 23701 Eutin hat innerhalb der gesetzlichen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gemeindewahlleiter die Wahl zur Stadtvertreterin abgelehnt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Frau Antje Langer, Fissaubrück 2a, 23701 Eutin, als nachrückende Listenbewerberin des Bündnisses Eutin (ehemals Freie Wählergemeinschaft) fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.
Eutin, 20.06.2023
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Sven Radestock