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Gemeinde Süsel
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Eutin und der Gemeinde Süsel für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Eutin und den Straffkammern des Landgerichts Lübeck hat

die Stadtvertretung Eutin in der Sitzung am 29.06.2023

Den Beschluss über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Eutin und das Landgericht Lübeck gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.07.2023 bis 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Im Rathaus, Markt 1, Aushang beim Bürgerbüro während der Dienststunden

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß §37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Eutin, 22.07.2023

Stadt Eutin

Der Bürgermeister

Fachdienst Öffentliche Sicherheit

Sven Radestock

Bürgermeister

23.07.2023 
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