Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Eutin und der Gemeinde Süsel für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Eutin und den Straffkammern des Landgerichts Lübeck hat
die Stadtvertretung Eutin in der Sitzung am 29.06.2023
Den Beschluss über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Eutin und das Landgericht Lübeck gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.07.2023 bis 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Im Rathaus, Markt 1, Aushang beim Bürgerbüro während der Dienststunden
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß §37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Eutin, 22.07.2023
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Sven Radestock
Bürgermeister