Geänderte Verkehrsführung Rosengarten und Schlossplatz
Von Montag, 31. Januar 2022, an ändert sich die Verkehrsführung in den Straßen
„Am Rosengarten“, „Am Schlossplatz“ und im „Jungfernstieg“.
Dann dürfen nur noch Anlieger:innen in die Straße „Am Rosengarten“ und in die Schlossstraße. Die Straße „Am Schlossplatz“ und der Jungfernstieg werden zu Einbahnstraßen. Diese Maßnahmen sind vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen worden, nachdem sich auch Geschäftsleute und Anlieger:innen für die Verkehrsberuhigung der frisch sanierten Straße „Am Rosengarten“ stark gemacht hatten. Damit sollen die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit vor Ort erhöht werden. Für Fahrradfahrer:innen gelten die Einbahnstraßenregelungen nicht.
Die neue Verkehrsführung ist inzwischen durch den Baubetriebshof ausgeschildert worden.
Sie wird von verstärkten Kontrollen des Ordnungsbereiches begleitet werden.
Auch die Parkregelungen wurde im Zuge der neuen Verkehrsführung angepasst. Am Jungfernstieg dürfen weiterhin Fahrzeuge in Fahrtrichtung an der Seite zum Schlossgarten parken.
Das ändert sich für Autofahrer:innen:
Der Durchgangsverkehr wird ab jetzt an der Ecke Stolbergstraße/Schlossstraße nach rechts zum Schlossplatz und zum Jungfernstieg geführt.
Der Weg z. B. zum Amtsgericht oder zum Riemannhaus führt künftig durch die Lübecker Straße und die Stolbergstraße.