Terminvergabe in der Stadtverwaltung
Wegen der aktuellen Corona-Lage ist ein Großteil der städtischen Liegenschaften ab sofort nur noch mit Terminabsprache erreichbar. Alle städtischen Dienstleistungen stehen den Bürgerinnen und Bürgern jedoch uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Terminregelung gilt u.a. für das Bürgerbüro Eutin. Termine können telefonisch unter 793-222 in der Kernzeit am montags bis freitags von 8.30 bis 12 und montags bis donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr oder per E-Mail unter buergerbuero@eutin.de vereinbart werden.
Für das Bürgerbüro Süsel können Termine unter der Tel. 04521 793-227 vereinbart werden.
Auch im Standesamt müssen vorab Termine vereinbart werden, telefonisch unter 793-213 oder per E-Mail: standesamt@eutin.de . Auch hier gelten die o.g. Kernzeiten.
Diese Regelung gilt auch für das städtische Bauamt in der Lübecker Straße 17 mit den öffentlichen Auslegungen der B- und F-Pläne. Die zentrale Nummer für Termine lautet: 793-302, 793-330 oder 793-331, per E-Mail: bauamt@eutin.de oder susanne.stange@eutin.de oder t.arndt-assmann@eutin.de . Hier gelten folgende Zeiten: montags bis freitags von 8.30 – 12.30 Uhr und montags bis Donnerstag von 13.30 – 16 Uhr.
Ein jeweiliger Termin zur Einsichtnahme kann dann nur mit einer an der Planung interessierten Person und unter Beachtung der geltenden Regeln stattfinden.Besucherdaten (Zutrittsdokumentation zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten) werden in diesem Zusammenhang erhoben.
Darüber hinaus können allen an der Planung Interessierten auf Nachfrage die Entwurfsunterlagen und sonstigen Unterlagen auch per E-Mail übermittelt werden
Termine mit der Wohngeldstelle können montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr unter 793-280 oder 793-281 vereinbart werden. E-Mail: wohngeldstelle@eutin.de.
Termine für das Amt für Soziale Hilfen können unter 788-511 oder der Sachbearbeitung vereinbart werden, Kontakt per E-Mail: afsh-eutin@kreis-oh.de .
Das Integrationsbüro ist wie gewohnt erreichbar. Eine Notfallbetreuung ist auch ohne Termin sichergestellt.
Die Büros in der Carl-Maria-von-Weber-Straße 20 und in der Außenstelle Am Redderkrug 5, können nur nach vorheriger Terminvergabe, mit Mund-Nasen-Schutz, nach der 3G-Regel und unter Nutzung der bereitgestellten Desinfektionsmittel aufgesucht werden. Die zentrale Nummer für Termine lautet: 04521 40 17 011 oder E-Mail: integrationsbuero@eutin.de . Die Notfallbetreuung ist sichergestellt montags und donnerstags von 8:30 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr außerdem mittwochs und freitags von 8:30 bis 13 Uhr.
Der Bürgertreff in der Stolbergstraße 8 wird geschlossen. Bei der Volkshochschule und beim Jugendzentrum gilt die 2G-Regel, für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren gelten zusätzlich die Schultestungen.
Das Briefwahlbüro fällt nicht unter die Terminregelung. Es befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 in Eutin und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag, 8.30 – 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag, 14 – 15.30 Uhr.
Ansprechpartnerin ist Frau Magiera, Tel. 04521 793-216, E-Mail: briefwahl@eutin.de. Für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Eutin am 27. Februar 2022 können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 17. Januar 2022, beantragt werden.
Es wird darum gebeten, möglichst den Postversand für die Briefwahlunterlagen zu nutzen, damit persönliche Kontakte und ggf. längere Wartezeiten im Briefwahlbüro vermieden werden können.
Wir weisen darauf hin, dass für Besucherinnen und Besucher in allen städtischen Liegenschaften Maskenpflicht besteht und die 3G-Regelung gilt. Außerdem bitten wir um Beachtung der üblichen Abstands- und Hygieneregeln.