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Gemeinde Süsel
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Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 20. März

Am 27.02.2022 konnte keiner der drei Bürgermeisterkandidaten die erforderliche Mehrheit von mindestens 50% der gültigen Stimmen erreichen, so dass die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in eine Stichwahl gehen werden. Dies sind Carsten Behnk und Christoph Gehl. Die Stichwahl ist auf Sonntag, den 20. März 2022, festgelegt worden.

Wahlberechtigt für die Stichwahl sind weiterhin alle Deutschen sowie alle Unionsbürger. Sie müssen am Wahltag (27.02.2022) das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Stadt Eutin eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Zudem müssen sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Eine Nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist nicht mehr möglich.

Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung versandt!

Stimmabgabe im Wahllokal

Wer für die Stimmabgabe im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung mehr vorliegen hat, kann in jedem Fall mit dem Personalausweis wählen gehen!

Briefwahl

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Fax,

E-Mail, sonstige dokumentierbare Form) oder mündlich (persönlich vor Ort im Briefwahlbüro) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Zur Identifikation dient das Geburtsdatum. Auch für die Beantragung der Briefwahl vor Ort reicht der Personalausweis aus!

Zudem können die Briefwahlunterlagen über das Internet beantragt werden. Hierzu  bitte dem „Briefwahlantrag für die Stichwahl“ folgen.

Sofern Sie bereits für die ursprünglichen Wahl Briefwahlunterlagen beantragt haben und hierbei auch gleichzeitig die Unterlagen für die Stichwahl angefordert wurden, erhalten Sie in den nächsten Tagen automatisch die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 18. März 2022, 12.00 Uhr beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (20. März 2022, 18.00 Uhr) das entsprechende Wahllokal erreicht.

Im Hinblick auf die aktuelle Lage bitten wir darum, möglichst den Postversand für die Briefwahlunterlagen zu nutzen, damit persönliche Kontakte und ggfs. längere Wartezeiten im Briefwahlbüro vermieden werden können.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags - donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr

Ansprechpartnerin ist Frau Magiera, Tel.: 04521-793 216 oder briefwahl@eutin.de

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02.03.2022 
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