Gesundheitsversorgung
Für alle Schutzsuchenden besteht ein Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Die Übernahme der Kosten für die medizinische Versorgung kann in diesen Fällen auch die Kosten für Transporte und Verlegungen in andere Krankenhäuser im Inland umfassen, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Wird eine Behandlung notwendig, bevor die Versicherungskarte da ist, kann über das Amt für soziale Hilfen ein Behandlungsschein beantragt werden.