Haben Geflüchtete einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?
Ja, nach der Corona-Impfverordnung haben Personen auch ohne Krankenversicherung einen kostenlosen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus.
Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker führen COVID-19-Impfungen durch. Oder Sie vereinbaren einen Termin in Impfzentren oder nutzen mobile Impfangebote.
Die Geimpften erhalten einen Impfpass. Dieser Impfnachweis kann kostenfrei in Arztpraxen und Apotheken als digitales COVID-Impfzertifikat in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache ausgestellt werden.