Schulanmeldung
Gemäß Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Zugang zu Bildung und Schulunterricht.
Kinder müssen, je nach Alter, direkt bei den jeweils zuständigen Schulen (Grundschule, Regional-bzw. Gemeinschaftsschule, Gymnasium) zeitnah angemeldet werden. An vielen Schulen sind DAZ-Zentren (Deutsch als Zweitsprache) angegliedert, sodass die Schülerinnen und Schüler beim Spracherwerb zusätzlich gefördert werden. Derzeit wird an weiteren Integrationsmodellen gearbeitet. Genaue Auskunft geben die Schulen.