Kindergeld
Ab der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ sind Geflüchtete aus der Ukraine berechtigt, für ihre Kinder sogenanntes Kindergeld und bei Bedarf auch Familienleistungen zu erhalten.
Viele Informationen dazu sind zu finden unter https://www.kindergeld.org/
Antragsformulare finden Sie hier in 15 verschiedenen Sprachen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag