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Gemeinde Süsel
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Arbeiten in Deutschland

Ukraine-Flüchtlinge dürfen sofort arbeiten.
Bei der Ausländerbehörde erhalten sie die Erlaubnis zum Arbeiten. Auf der Fiktionsbescheinigung und später auch auf der Aufenthaltserlaubnis wird der Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein.

Jede Art der Beschäftigung ist möglich. Und das, wenn ein Angebot vorliegt, sofort. In einigen Berufen gibt es berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen (z.B. Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer, Erzieher/Erzieherin). Dafür werden Nachweise über die Berufsqualifikation benötigt.

In nahezu allen Branchen –zum Beispiel Kranken- und Altenpflege, Gastronomie, Hotellerie, Handwerk -werden Mitarbeiter gesucht.

Wer bei der Arbeitssuche Hilfe benötigt, meldet sich bei der Agentur für Arbeit und erhält Beratung und Unterstützung.
Hier gibt es telefonische Beratung auch auf Ukrainisch und Russisch: 0911 178 7915 Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr, sowie Freitag, 08:00 – 13:00 Uhr.

Wichtig: Wenn eine Arbeit aufgenommen werden soll, muss das Amt für Soziale Hilfe informiert werden. Je nach Höhe des Einkommens reduziert sich die Zahlung der Sozial-Leistungen.

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