Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland
Alle Bürger/-innen aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder einen Internationalen Führerschein besitzen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist. Die Mitführung einer Übersetzung des ukrainischen Führerscheins ist nicht erforderlich. Erst wenn die Betroffenen hier ihren Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben, besteht die Fahrerlaubnis noch weitere 6 Monate.