Kfz-Haftpflichtversicherung für ukrainischer Fahrzeuge
Die deutschen Kfz-Haftpflicht-Versicherer übernehmen für Geflüchtete, die mit ihrem Fahrzeug aus der Ukraine kamen, bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden.
Nach einem Unfall ist damit das Verkehrsopfer im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen finanziell geschützt und der Fahrer eines unversicherten ukrainischen Pkw muss nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte.
Betroffene wenden sich mit ihrem Anliegen bitte direkt an das Deutsche Büro Grüne Karte, das sich um die Schadenregulierung kümmert. Link zum Unfallmeldebogen: https://formular.gruene-karte.de/GvGWebRequest/faces/formular.xhtml
Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Versicherung (Haftpflicht-und ggfls. Kaskoversicherung)