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Gemeinde Süsel
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Eine eigene Wohnung anmieten - aber wie?

Wer das Glück hat und eine Wohnung findet und Sozialleistungen erhält, sollte sich vorher schlau machen, ob die Kosten vom Sozialamt übernommen werden. VOR dem Abschluss eines Mietvertrages muss dem Sozialamt dieser vorgelegt werden, um das Einverständnis der Kostenübernahme zu erhalten. Es gibt sogenannte Mietobergrenzen, wenn staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Obergrenzen können dem Flyer entnehmen.

Bei der Ausstattung mit Möbeln und allen anderen Gegenständen (Antrag auf Erstausstattung) und der Übernahme der Wohnungs-Kaution unterstützt das Sozialamt.

Wohnung suchen und finden

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