Information / Finanzamt
Einwendungen, die sich gegen den der Grundsteuer zugrunde liegenden Grundsteuermessbescheid richten, sind bei dem zuständigen Finanzamt vorzutragen (z.B. wenn Sie Einwände gegen die Höhe des Messbetrages haben oder sich fragen, warum sich der Messbetrag erhöht oder vermindert hat).