Rundfunkbeitrag
Die von den Kommunen aufgenommenen Geflüchteten und die, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, müssen sich für den Rundfunkbeitrag nicht anmelden. Sie sind –wie auch alle Empfänger von Sozialleistungen -von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit.
Wer in eine eigene Wohnung zieht und eigenes Geld verdient, ist zur Zahlung verpflichtet.