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Bekanntmachung der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eutin vom 27. Februar 2022 und 20. März 2022

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein hat am 23.05.2022 gemäß § 54 Ziffer 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eutin vom 27.02.2022 und 20.03.2022 für gültig erklärt.

Damit ist das von mir am 04.03.2022 und 27.03.2022 bekannt gegebene, endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eutin bestätigt. Die rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung wird hiermit bekannt gegeben.

Eutin, 30.05.2022

Der Gemeindewahlleiter
gez. Andreas Lietzke

04.06.2022 
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