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Gemeinde Süsel
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Aktuell

Zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes werden kurz- bis mittelfristig  Bebauungspläne mit MI- und GE/GI-Gebietsausweisungen geändert, die  schädliche Auswirkungen auf die o.g. städtebaulichen Ziele der Stadt  Eutin haben bzw. haben können. Weiterhin kann es zum Schutz der im  Konzept dargelegten zentralen Versorgungsbereiche erforderlich sein für  bestimmte Gebiete (Innenbereich nach § 34 BauGB) Bebauungspläne neu  aufzustellen. Dabei ist der Bestandsschutz hinsichtlich der derzeit  ausgeübten oder planerisch möglichen Baurechte zu beachten und nach den  Vorschriften des BauGB geschützt. Der Fachbereich Bauen wird hierzu ein  entsprechendes Umsetzungskonzept mit Darlegung von Prioritäten vorlegen.
Das Einzelhandelskonzept sollte regelmäßig überprüft und an wesentliche  Veränderungen der Stadtentwicklung und der Marktsituation angepasst  werden. Üblicherweise ist dies nach 5 bis 7 Jahren erforderlich.

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