Aktuell
Zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes werden kurz- bis mittelfristig Bebauungspläne mit MI- und GE/GI-Gebietsausweisungen geändert, die schädliche Auswirkungen auf die o.g. städtebaulichen Ziele der Stadt Eutin haben bzw. haben können. Weiterhin kann es zum Schutz der im Konzept dargelegten zentralen Versorgungsbereiche erforderlich sein für bestimmte Gebiete (Innenbereich nach § 34 BauGB) Bebauungspläne neu aufzustellen. Dabei ist der Bestandsschutz hinsichtlich der derzeit ausgeübten oder planerisch möglichen Baurechte zu beachten und nach den Vorschriften des BauGB geschützt. Der Fachbereich Bauen wird hierzu ein entsprechendes Umsetzungskonzept mit Darlegung von Prioritäten vorlegen.
Das Einzelhandelskonzept sollte regelmäßig überprüft und an wesentliche Veränderungen der Stadtentwicklung und der Marktsituation angepasst werden. Üblicherweise ist dies nach 5 bis 7 Jahren erforderlich.