Weitere gesetzliche Grundlagen
Wurden in einem Gebiet keine baulichen Festsetzungen in Form von Bauleitplänen festgesetzt, erfolgt die Beurteilung des Bauvorhabens im Innenbereich nach § 34 BauGB und im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Planungsrechtlich kann die Gemeinde zu dem städtebauliche Satzungen erlassen.
Im BauGB werden insgesamt 17 städtebauliche Satzungen geregelt. Unterschieden wird in:
- Zulassungsbegründende Satzungen, z.B. Bebauungsplan
- Plansichernde Satzungen, z.B. Veränderungssperre
- Maßnahmenbegleitende Satzungen, z.B.Erhaltungssatzung
- Innenbereichssatzungen, z.B. Entwicklungssatzung
- sowie weitere Satzungen, z.B.Fremdenverkehrssatzung