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Gemeinde Süsel
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Weitere gesetzliche Grundlagen

Wurden in einem Gebiet keine baulichen Festsetzungen in Form von Bauleitplänen festgesetzt, erfolgt die Beurteilung des Bauvorhabens im Innenbereich nach § 34 BauGB und im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Planungsrechtlich kann die Gemeinde zu dem städtebauliche Satzungen erlassen.

 

Im BauGB werden insgesamt 17 städtebauliche Satzungen geregelt. Unterschieden wird in:      

 

  • Zulassungsbegründende Satzungen, z.B. Bebauungsplan
  • Plansichernde Satzungen, z.B. Veränderungssperre
  • Maßnahmenbegleitende Satzungen, z.B.Erhaltungssatzung
  • Innenbereichssatzungen, z.B. Entwicklungssatzung
  • sowie weitere Satzungen, z.B.Fremdenverkehrssatzung
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