Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Gebühren

Es gibt Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Bei den Verwaltungsgebühren gilt das Veranlassungsprinzip. Wenn zum Beispiel auf Antrag eine Amtshandlung ausgeführt wird, sind Verwaltungsgebühren zu entrichten. Benutzungsgebühren sind dagegen zu entrichten, wenn öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden.

nach oben zurück
16. Mai 2025

Stadtradeln 2025 startet

Wir sind wieder mit dabei. Vom 01. - 21. Juni 2025 sammeln wir gemeinsam km fürs Klima, für die Gesundheit zum ... Mehr erfahren