Eigentumswechsel
Der Notar sendet nach Kaufvertragsabschluss die Unterlagen zum Grundbuchamt, von dort gehen diese zum Finanzamt und von dort wiederum zum Rechenzentrum des Landes. Dort wird dann ein neuer Einheitswertbescheid erstellt. Dieses kann unter Umständen zwischen einigen Wochen und Monaten dauern, so dass es keine zeitnahe Mitteilung an den Fachdienst Finanzen, Haushalt und Stadtkasse gibt. Ein Eigentumswechsel wird erst bei Vorliegen des Einheitswertbescheides (Grundlagenbescheides) des Finanzamtes Ostholstein vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es somit bei der Grundsteuerpflicht und folglich auch Zahlungsverpflichtung des bisherigen Eigentümers entsprechend der grundsteuerrechtlichen Vorschriften. Erklärt sich der Erwerber des Grundbesitzes vor Eintreten der gesetzlichen Steuerpflicht freiwillig bereit, die Grundsteuer ab dem Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs zu begleichen, ist dies mit dem Besitzwechsel-Formular und der Freiwilligen Einverständniserklärung anzuzeigen.