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Gemeinde Süsel
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Hinweise bei Anmeldung eines Hundes

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, braucht ihn nicht zu versteuern. Die Anmeldefrist beginnt in diesem Fall nach Ablauf des Monats.
Nach § 10 der Hundesteuersatzung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 der Hundesteuersatzung einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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