Fälligkeiten
Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides und sodann in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden oder auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07. eines jeden Kalenderjahres entrichtet werden. Der Antrag ist spätestens bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu stellen.